Besitzt man eine eigene Immobilie, kommen unzählige Kosten auf den Immobilienbesitzer zu. Zu den Kosten gehören auch verschiedene Steuern und Gebühren an die Behörden. Doch wie kann man mit Immobilien Steuern sparen? Welche Kosten lassen sich in der Steuererklärung diesbezüglich angeben? Bereits beim Kauf einer Immobilie kann man Steuern sparen. Diese Tipps helfen, wie man mit Immobilien Steuern sparen kann.
Inwiefern kann man mit Immobilien Steuern sparen?
Vor allem in den letzten Jahren stieg die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Da immer mehr Menschen die Kosten für eine Mietwohnung nicht mehr hinnehmen wollten, haben sie sich für den Kauf einer eigenen Immobilie entschieden. Aus diesem Grund hat der Bund der Immobilieneigentümer die Steuerschraube angezogen.
Immobilienbesitzer müssen seitdem mit einer Erhöhung der Grundsteuer und der Grunderwerbssteuer rechnen. Durch das Steuercoaching von Alex Fischer bekommt man wichtige Tipps mitgeteilt, wie man mit Immobilien Steuern sparen kann. Demnach gibt es Steuerspartipps für Eigenheimbesitzer und für Besitzer von Kapitalanlagen.
Für Vermieter und Besitzer von Denkmalimmobilien gibt es ebenfalls Tipps, um Steuern zu sparen.
Steuern sparen mit dem Eigenheim
Wer selbst in seiner Immobilie lebt, wird seit Abschaffung der Eigenheimzulage nicht mehr direkt steuerlich gefördert. Dennoch besteht die Möglichkeit, mit dem Eigenheim Steuern zu sparen. Mit dem Eigenheimrentengesetz kann man zum Beispiel bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Doch auch ist es möglich, einen finanziellen Zuschuss pro Monat zu erhalten. Wichtig ist allerdings, dass das angesparte Kapital nachgelagert besteuert wird, sobald man in die Rente eintritt.
Diese Kosten kann man in der Steuererklärung angeben
Die Kosten, die zur Anschaffung eines Eigenheims aufgewendet werden, können in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden. Nicht absetzbare Ausgaben sind zum Beispiel die Grundsteuer, die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer. Allerdings können dafür andere Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Wer mit seiner Immobilie Steuern sparen möchte, der sollte vor allem Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in der Steuererklärung angeben.
Diese Aufwendungen werden in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen. Die Handwerkerkosten beziehen sich hauptsächlich auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Wichtig ist in diesem Fall, dass die Rechnungen nicht bar bezahlt werden. Auch müssen die Arbeitskosten getrennt von den Materialkosten aufgelistet werden. In der Steuererklärung können bis zu 20 Prozent der Kosten angegeben werden. Die Steuerlast kann durch die Handwerkerleistungen höchstens um 1.200 Euro verringert werden. Doch auch die haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich bis zu 20 Prozent der reinen Arbeitskosten ansetzen.
Jedoch werden in diesem Fall bis zu 4.000 Euro im Jahr berücksichtigt. Die Materialien müssen die Eigentümer selbst bezahlen. Sobald man jedoch für die Dienstleistung KfW-Mittel genutzt hat, darf man die Kosten nicht geltend machen.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind zum Beispiel Anstellungen, die den Haushalt betreffen. Ob Babysitter, Küchenhilfe oder Putzhilfe: Bei einem Mini-Job dürfen 20 Prozent der Kosten doch maximal 510 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Wer sich für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entschieden hat, der darf ebenfalls 20 Prozent der Kosten angeben. Allerdings beläuft sich der Höchstbetrag in diesem Fall auf 4.000 Euro.
Steuern sparen bei einer Vermietung
Steuern sparen kann man mit einer Immobilie vor allem dann, wenn diese als Kapitalanlage dient. Wer sich für eine Vermietung entscheidet, der wird sich wundern, wie viele Kosten auf einen zukommen, die von der Steuer abgesetzt werden können. Unter anderem die Baukosten, die Abstandszahlungen, die Reparaturkosten, die Ausgaben für die Gartenpflege und die Werbungskosten kann man zum Beispiel in der Steuererklärung angeben.
Möchte man ein bisher selbst genutztes Haus vermieten, muss man jedoch in Bezug auf die Ausgaben aufpassen. Denn vorher getätigte Ausgaben für die Modernisierung können nicht steuermindernd angegeben werden. Immerhin sind die Kosten vor der Vermietung entstanden. Wer also beabsichtigt, eine Immobilie zu vermieten, der sollte Modernisierungsmaßnahmen erst während der Vermietungszeit tätigen.
Diese Kosten kann man als Vermieter in der Steuererklärung angeben
Neben den Reparaturkosten und den Ausgaben für die Gartenpflege kann man als Vermieter noch viele weitere Kosten in der Steuererklärung angeben. Zum Beispiel können die Kreditzinsen angegeben werden, wenn das Haus noch nicht abbezahlt wurde. Doch auch die Kontoführungsgebühren können die Steuern senken, wenn das Konto extra für die Vermietung eingerichtet wurde. Wer Eigentümer eines Hauses ist, der muss jedes Jahr die Grundsteuer bezahlen. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich jedoch nach dem Standort des Hauses. Als Vermieter kann man die Grundsteuer vollständig geltend machen.
Ebenso kann man die Anschaffungskosten absetzen, um Steuern zu sparen. Allerdings wird der Betrag nicht in einer Summe angegeben, sondern auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt. Die Abschreibung bezieht sich jedoch nur auf das Gebäude und nicht auf den Grund und Boden. Zu den Kosten zählen im Übrigen auch die Anschaffungsnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer oder die Maklerkosten. Möchte man eine möblierte Wohnung vermieten, kann man auch die Möbel von der Steuer absetzen.
Dabei können Möbel, die weniger als 800 Euro gekostet haben, im gleichen Jahr vollständig abgesetzt werden. Wird allerdings eine hochwertige Einbauküche gekauft, muss der Kaufpreis der Küche auf zehn Jahre aufgeteilt werden.
Obwohl man die Nebenkosten vom Mieter als Einkünfte in der Steuererklärung berücksichtigen muss, können diese Kosten auch noch als Werbungskosten abgesetzt werden. Sämtliche Fahrten, die der Vermieter zum Mietobjekt macht, können sich steuermindernd auswirken. Sollte ein Haus für eine längere Zeit leer stehen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Nebenkosten von der Steuer abzusetzen. Jedoch muss der Eigentümer beweisen können, dass er ernsthaft nach einem neuen Mieter gesucht hat.
Steuern sparen mit denkmalgeschützten Immobilien
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie besitzt, der kann auch mit diesem Objekt Steuern sparen. Besitzer eines solchen Objekts können vor allem von den hohen Sonderabschreibungen profitieren. Allerdings bezieht sich dieser Bonus nur auf Bestandsgebäude. Neubauten sowie der Wiederaufbau werden nicht gefördert. Eigentümer können die Modernisierungskosten die ersten acht Jahre mit neun Prozent und weitere vier Jahre mit sieben Prozent in der Steuererklärung berücksichtigen.
Zusätzlich kann man zwei Prozent Abschreibung für die Anschaffungskosten geltend machen. Der Zeitraum der Abschreibung beträgt in der Regel 50 Jahre.
Mit Immobilien Steuern sparen – Vermietung an Verwandte
Wohnen Verwandte in der kürzlich gekauften Immobilie sollte die Miete mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete betragen, um die Ausgaben des Objekts als Werbungskosten ansetzen zu können. Wer eine niedrige Miete einnimmt, der schmälert selbstverständlich auch das zu versteuernde Einkommen. Dennoch können die Ausgaben in vollem Umfang abgesetzt werden. Für Mieter und Vermieter ist das eine sehr gute Ausgangssituation, um mit einer Immobilie Steuern sparen zu können.
Zusammenfassung
Wer Eigentümer eines Hauses ist, der hat viele Möglichkeiten, mit der Immobilie Steuern zu sparen. Ob Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Abschreibung bei einem vermieteten Gebäude: Mit diesen Tipps kann mit Sicherheit jeder Eigentümer etwas anfangen und jede Menge Steuern sparen.